Language Export Centre Ltd
Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Personal
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen dem Language
Export Centre Ltd, im Folgenden als "Unternehmen"
bezeichnet, und dem Arbeitgeber, im Folgenden als "Kunde"
bezeichnet, und dem Arbeitnehmer, im Folgenden als "Bewerber"
bezeichnet.
2. Die gesamte geschäftliche Arbeit des Unternehmens
wird vorbehaltlich der im Folgenden dargelegten Bedingungen
abgewickelt. Jede dieser Bedingungen ist in jede Vereinbarung
zwischen dem Unternehmen, seinen Kunden und Bewerbern einzubeziehen
oder gilt als stillschweigend in ihr enthalten.
Bei einem Konflikt zwischen diesen Bedingungen und jeglichen
anderen Bedingungen sind Erstere maßgebend, es sei denn,
das Unternehmen erklärt sich auf dem Schriftwege ausdrücklich
gegenteilig einverstanden.
3. Das Interview jeglicher vom Unternehmen vorgestellter
Bewerber durch den Kunden gilt als Annahme dieser und Zustimmung
zu diesen Geschäftsbedingungen seitens des Kunden.
4. Dem Kunden wird keine Gebühr für die Vereinbarung
eines Interviews mit einem Bewerber berechnet, und unser Service
ist für Bewerber völlig kostenlos.
5. Dem Kunden wird eine Vermittlungsgebühr zum Stellenantrittsdatum
eines jeden, dem Kunden vom Unternehmen vermittelten, Bewerbers
berechnet.
Die Vermittlungsgebühr ist im Einklang mit der geltenden
Gebührenordnung des Unternehmens zu berechnen, wofür
MwSt (falls zutreffend) zusätzlich zu entrichten ist.
6. Der Kunde hat dem Unternehmen unverzüglich mitzuteilen,
wenn ein vom Unternehmen vermittelter Bewerber angestellt
wird, und die Vermittlungsgebühr innerhalb von 28 Tagen
nach Rechnungsdatum zu zahlen.
7. Das Unternehmen bemüht sich, die Eignung eines jeden
dem Kunden vermittelten Bewerbers sicherzustellen.
Ohne Rücksicht darauf hat sich der Kunde selbst von
der Eignung jedes Bewerbers zu überzeugen und hat vom
Bewerber und/oder Unternehmen vorgelegte Referenzen vor Einstellung
eines solchen Bewerbers zu überprüfen.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, Arbeits- und sonstige
Genehmigungen einzuholen und ärztliche Untersuchungen
und/oder Prüfung der ärztlichen Unterlagen jedes
Bewerbers zu veranlassen.
8. Das Unternehmen haftet unter keinen Umständen für
etwaige Einbußen, Schäden oder Aufwendungen, die
vom Kunden aufgrund dessen oder im Zusammenhang damit erlitten
wurden bzw. ihm entstanden sind, dass das Unternehmen einen
Bewerber für den Kunden sucht oder dass das Unternehmen
dem Kunden irgendwelche Bewerber empfiehlt oder dass jeglicher
Bewerber vom Kunden eingestellt wird
9. Falls der Kunde einen Bewerber, der dem Kunden vom Unternehmen
vermittelt wurde, an eine andere Person, Abteilung, Firma
oder Gesellschaft vermittelt, was in einer Einstellung durch
jene Person, Abteilung, Firma oder Gesellschaft resultiert,
hat der Kunde dem Unternehmen eine Vermittlungsgebühr
im Einklang mit Klausel 5 zu zahlen, es sei denn, die Einstellung
erfolgt mehr als ein Jahr nach Empfehlung des Bewerbers durch
das Unternehmen an den Kunden.
10. Falls ein Bewerber und/oder der Kunde die Stellung innerhalb
von zwei Monaten nach dem Datum des Arbeitsantritts jenes
Bewerbers beim Kunden kündigt und:
(i) der Kunde das Unternehmen schriftlich über die Kündigung
der Anstellung innerhalb von sieben Tagen danach informiert
und
(ii) der Kunde oder jede Tochtergesellschaft oder jedes angeschlossene
Unternehmen des Kunden den Bewerber nicht vor drei Monaten
nach Kündigungsdatum der Anstellung einstellt,
dann erhält der Kunde eine 50%ige Erstattung der lt.
vorstehender Klausel 5 zahlbaren Vermittlungsgebühr.
11. Nichteinhaltung von Klausel 6 (wenn nicht schriftlich
anders vereinbart) resultiert darin, dass der Kunde den Rückerstattungssatz
lt. Klausel 10 verwirkt.
12. Das Unternehmen engagiert sich für Chancengleichheit
und ist gerne bereit, den Kunden diesbezüglich in guter
Praxis zu beraten. Bewerber werden ebenfalls über ihre
Rechte informiert. Verstöße gegen Chancengleichheit
werden den zuständigen Behörden angezeigt.
13. Der Kunde hat auch die Vertraulichkeit des Bewerbers
zu respektieren. Dies beinhaltet, ist aber nicht beschränkt
auf, Herantreten an derzeitige Arbeitgeber ohne ausdrückliche
Zustimmung des Bewerbers.
14. Alle vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden und
dem Unternehmen gelten für den Kunden persönlich
und unterliegen britischem Recht, und die britischen Gerichtshöfe
haben die diesbezügliche Jurisdiktion.
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